Wie erstelle ich eine Rechnung für Innergemeinschaftlichen Lieferung (Reverse Charge)

Für Rechnungen, die mit bestimmten Waren oder Dienstleistungen erstellt werden, gibt es in Österreich eine Umkehr der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, die auch Reverse-Charge-Verfahren genannt wird. 

Der Verkäufer muss dafür eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen, und muss auf die Umkehr der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger hinweisen und dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Der Hinweis kann z.b. mit dem Satz: 
Nicht im Inland steuerbare Leistung. Es gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)

Wie erstelle ich eine Rechnung mit Reverse Charge:

  1. Bei OnlineBon kann man im Produktnamen z.b. (DE) hinzufügen, damit die Produkte am Tages und Monatsabschluss mit Reverse Charge sichtbar sind.
  2. Steuersatz ändern auf 0%
  3. Reverse Charge Text auf der Rechnung durch das Feld weitere Informationen hinzufügen: nicht im Inland steuerbare Leistung. Es gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)

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